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Bürgerbus befördert keine Rollstuhlfahrer!

Kritik an Neuerungen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV).
Bürgerbus-Entscheidung benachteiligt Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen in der Samtgemeinde Nenndorf.

Im Zuge der Einführung eines neuen Mobilitätskonzeptes für den ÖPVN im Landkreis wird der Bürgerbus als Linie 2010 des ÖPNV nur noch innerhalb des Stadtgebietes Bad Nenndorf verkehren. Dabei wurde verlautbart, dass der Bürgerbus keine Rollstuhlfahrer befordern wird, obwohl nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Pflicht besteht, Rollstuhlfahrer zu befördern, sofern die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Der neue Bürgerbus ist dafür geeignet!

Das Argument, man hätte keine Zeit um Rollstühle sicher und schnell in den Bus zu bringen, ist unzulässig und zudem dikriminierend

Hierzu wird die Genehmigungsbehörde zu hören sein.

Insgesamt scheinen die nun beschlossene Änderungen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr des Landkreises vor allem eine Verschlechterung für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen der Samtgemeinde Nenndorf zu bedeuten. Die Entscheidung, den Bürgerbus nur noch in der Kernstadt zu betreiben, führt zu weniger Mobilitätsoptionen und einem höheren Maß an Barrieren für diese Bevölkerungsgruppen. Es bleibt abzuwarten, ob alternative Lösungen gefunden werden können, um ihre Bedürfnisse besser zu berücksichtigen.

 

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Veröffentlichung

Sa, 14. September 2024

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