Senioren u. Behindertenbeirat
Der Senioren- und Behindertenbeirat der Samtgemeinde Nenndorf besteht aus 7 ehrenamtlichen Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern. Er vertritt die Belange der Menschen mit Behinderung und der Seniorinnen und Senioren gegenüber der Samtgemeinde, ihrer Mitgliedsgemeinden, sowie anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit. Die Mitglieder des Beirats werden in einer Delegiertenversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Alle Vereine und Gruppierungen, die in der Behinderten- und Seniorenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie Bewohner von Altenheimen und Seniorengemeinschaftseinrichtungen können Delegierte in die Delegiertenversammlung entsenden. Einzelbewerber/innen können ebenfalls zur Wahl zugelassen werden (vgl. Satzung des Beirats vom 13.09.2018)
Unsere Sitzungen sind öffentlich und finden mindestens viermal im Jahr statt. Sie werden öffentlich bekannt gegeben. Interessierte sind zu den Sitzungen herzlich eingeladen.