UN-Behindertenrechtskonvention
Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, hat anlässlich der 67. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 11. und 12. April 2024 in Stuttgart ihre Expertise einbringen können.
Schwerpunktthema der Tagung war die Diskussion zum Stand nach 15 Jahren Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 in Kraft.!
Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. Dazu greift sie auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Dokumente für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst auch Lebensbereiche wie Barrierefreiheit und persönliche Mobilität.
Beides wird von der kommunalen Verwaltung Bad Nenndorf in Abrede gestellt und durch widerrechtliche Argumentationen mit fadenscheinigen Narrativen verhindert.
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